Hundetraining & Gassi-Service in Hamburg

AGB über die Leistung der Hundeschule

Zwischen der Hundeschule Stadtrandpfoten, vertreten durch Sonja März, Robert-Blum-Str. 9a in 22453 Hamburg (nachfolgend „Hundeschule“) und der Kundin /dem Kunden wird folgende Vereinbarung getroffen:


§ 1 Vertragsgegenstand

Der Kunde/die Kundin bucht bei der Hundeschule für/mit seinem Hund eine der nachfolgenden Leistungen:

• Erstgespräch

• Anschaffungsberatung

• Einzeltraining

• Training zu zweit

• Gruppentraining/Alltagstraining/Intensivtraining

• Krimitour/Workshop/Ausflug

• Social-Walk/Themenspaziergang/Spaziergang mit Pferd

• Gassiservice/Kurzzeitbetreuung

Zu den aktuellen Konditionen.

Der Preis für die oben aufgeführten Leistungen ist bei Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu zahlen:

Sonja März, Bank: FYRST (Postbank), IBAN DE69 1001 0010 0903 1751 37; bei Dauerschuldverhältnissen

bis längstens zum dritten Werktag des Kalendermonats, in welchem die Leistung erbracht wird.

Die Umsatzsteuer in Höhe von 19% wird auf der Rechnung ausgewiesen.


§ 2 Hundetraining

Das Training wird in Form von Einzel-, Zweier- und Gruppenstunden à 60 Minuten angeboten, sofern nicht

etwas anderes vereinbart wurde. Krimitouren, Workshops, Ausflüge, Social-Walks und Themenspaziergänge

dauern - je nach Ausschreibung des entsprechenden Angebots - zwischen ein und vier Stunden. Social-

Walks in der Minigruppe oder Spaziergänge mit Pferd dauern je nach Ausschreibung 30 – 60 Minuten. Ein

Trainingserfolg wird von der Hundeschule Stadtrandpfoten nicht versprochen und hängt vor allem von den

Möglichkeiten des Hundes und der Mitarbeit des Kunden ab. Die Ausbildung richtet sich nach den

Bedürfnissen des Kunden und den körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Hundes

(insb. Rasse, Alter, Geschlecht und körperliche Voraussetzungen). Einzeltraining erfolgt, sofern nicht

ausdrücklich anders vereinbart, an einer zwischen der Hundeschule Stadtrandpfoten und dem Kunden

abgestimmten Örtlichkeit. Für Gruppenstunden/Angebote wird der Trainingsort rechtzeitig festgelegt und

dem Kunden mitgeteilt.


§ 3 Gassiservice/Kurzzeitbetreuung

Bei Läufigkeit einer Hündin ist kein Gassiservice in der Gruppe möglich. Sollte der Kunde die Läufigkeit der

Hündin verschweigen, wird für eventuell hierdurch auftretende Folgen (wie z. B. ein ungewollter Deckakt)

seitens der Hundeschule Stadtrandpfoten gegenüber dem verschweigenden Kunden keine Haftung

übernommen und stellt der Kunde die Hundeschule von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

Wird der Hund nicht nach Ablauf der vereinbarten Zeit an dem vereinbarten Ort wieder vom Kunden oder

einem durch ihn beauftragten Dritten übernommen, wird jede angefangene Stunde, in der die Hundeschule

die Hundebetreuung aufgrund dessen fortsetzt, zusätzlich mit EUR 25,00 vergütet. Außerdem wird der Hund,

sollte er nicht innerhalb von 6 Stunden nach Betreuungsende an den Kunden oder einer von ihm bestimmten

Person übergeben werden können, dem nächstgelegenen Tierheim übergeben. Für hierdurch entstehende

Kosten hat der Kunde aufzukommen und stellt der Kunde die Hundeschule von möglichen Ansprüchen

Dritter frei.

Dem Kunden sind die Risiken der Gruppenhaltung bewusst und er ist damit einverstanden, dass die Hunde

unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden. Der Anwendung von Schleppleinen,

sofern nach Einschätzung der Hundeschule Stadtrandpfoten als Absicherung erforderlich, stimmt der Kunde

zu. Die Hundeschule sowie von ihr eingesetzte MitarbeiterInnen verfügen über eine gewerbliche

Leinenbefreiung.

Der Transport der Hunde im Kleinbus der Hundeschule Stadtrandpfoten findet in dafür vorgesehenen Boxen

statt. Im Falle des Einsatzes von Pkw werden die Hunde mit einem dafür vorgesehen Geschirr angeschnallt

bzw. bei Transport im Kofferaum durch ein Gepäcknetz vom restlichen Fahrgastraum getrennt um die

Sicherheit nach der StVO zu gewährleisten.

Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Hund entweicht und nicht auffindbar ist. Für

einen solchen Fall ist der Hund zusätzlich zu seinem implantierten Transponder-Chip vor dem

Betreuungsbeginn bei Tasso zu registrieren. Die Hundeschule wird außerdem mindestens für die Dauer der

Kurzzeitbetreuung eine Marke mit einer Telefonnummer der Hundeschule am Halsband oder Geschirr

befestigen. Verbleibt die Marke während des Vertragsverhältnisses beim Kunden, so ist sie bei Kündigung

am letzten Betreuungstag abzugeben.

Über gesundheitliche Störungen oder Eingewöhnungsschwierigkeiten, die ein Normalmaß übersteigen, wird

der Kunde durch die Hundeschule Stadtrandpfoten unverzüglich informiert. Der Kunde stellt hierfür sicher,

dass er/sie oder ein Vertreter jederzeit erreichbar ist.

Sollte sich der zu betreuende Hund während der vereinbarten Betreuungszeit verletzen oder erkranken und

hält die Hundeschule eine tierärztliche Versorgung für geboten, ist die Hundeschule bevollmächtigt, den

Hund im Auftrag des Kunden einem Tierarzt vorzustellen oder im Ernstfall an eine Tierklinik zu übergeben.

Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.


§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde sichert zu, dass der Hund in seinem Eigentum steht. Der Kunde bestätigt außerdem, dass der

Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf

Verlangen ist der Kunde verpflichtet einen entsprechenden Nachweis in Form einer aktuellen

Versicherungsbescheinigung/Police vorzulegen.

Der Kunde versichert, dass der Hund mindestens eine bestehende Grundimmunisierung gegen Tollwut,

Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten aufweist. Auf Verlangen der Hundeschule

Stadtrandpfoten hat der Kunde den Impfpass vorzulegen. Der Kunde sichert außerdem zu, dass noch

fehlende Impfungen oder notwendige Auffrischungen auch während des Vertragsverhältnisses termingerecht

durchgeführt werden und dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist sowie regelmäßig präventiv

gegen äußerliche Parasiten - insbesondere Zecken und Flöhe - und innerliche Parasiten - wie Würmer -

geschützt wird.

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor dem Training/der Veranstaltung oder vor der jeweiligen

Kurzzeitbetreuung, soweit es dem Kunden bekannt ist, über chronische oder akute Krankheiten sowie

Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.

Insbesondere bereits geschehene Beißvorfälle sind uneingeschränkt mitzuteilen. Die Hundeschule behält

sich vor, auch kurzfristig, einen offensichtlich kranken oder aggressiven Hund vom jeweiligen Training oder

der Kurzzeitbetreuung/Gassiservice auszuschließen.

Für alle Trainingsstunden und einmaligen Termine/Veranstaltungen gilt Leinenpflicht. Ohne ausdrückliche

Zustimmung des Trainers wird kein Hund abgeleint oder mit anderen zusammengeführt. Der Kunde hat sich

an die Anweisungen des Trainers/Mitarbeiters zu halten. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind vom

Kunden zu entfernen.

Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule Stadtrandpfoten hierüber zu informieren. Nach vorheriger

Absprache kann sie am Training, Social-Walk oder auch anderen einmaligen Veranstaltungen teilnehmen,

sofern dies nicht in der Ausschreibung des Angebots ausgeschlossen wird.


§ 5 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

Jegliche Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Leistungen und/oder Veranstaltungen jeglicher

Art der Hundeschule durch Kunden oder Dritter sind nicht gestattet.


§ 6 Terminabsage/Kündigung/Entgeldminderung

Die Anmeldung zu einem Erstgespräch, einer Einzelstunde, einem Gruppentraining sowie zu

Einzelveranstaltungen verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Eine Absage oder Verlegung eines

Einzeltermins muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt diese nicht oder zu spät, wird der volle

Preis in Rechnung gestellt. Abgesagte Gruppentermine können in der Regel nicht verlegt/nachgeholt werden

und entfallen bei Absage ersatzlos. Für geschlossene Gruppenkurse sowie Einzelveranstaltungen und

Veranstaltungen, die als Pauschalpaket angeboten werden, wird der Ausschluss zum Recht der ordentlichen

Kündigung vereinbart. Unberührt hiervon bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder

wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

Bei Nichtteilnahme des Hundes am Gassi-Service/der Kurzzeitbetreuung oder Gruppentraining über die

fortlaufende Monatspauschale - gleich aus welchem Grund – Feiertage, Urlaub des Kunden, Krankheit des

Kunden, Krankheit des Hundes oder Läufigkeit erfolgt keine Rückerstattung.

Das Gruppentraining über die fortlaufende Monatspauschale sowie der Betreuungsvertrag für den

Gassiservice/die Kurzzeitbetreuung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien

unter der Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die gebuchte Monatspauschale

sichert dem Hund einen festen Platz in der an den gebuchten Tagen bestehenden Gruppe und ist ganzjährig

zu leisten. Die im Vertrag für das Gruppentraining über Monatspauschale oder den Gassi-Service/die

Kurzzeitbetreuung vereinbarten Monatspauschalen sind auf 46 Betreuungswochen/Leistungswochen

(Feiertage ausgenommen) im Jahr berechnet. Die 6 Wochen Betriebsferien werden, soweit nicht bei

Vertragsabschluss bereits bekannt, rechtzeitig bekannt gegeben.

Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche Angaben zum Hund gemacht hat, insbesondere solche, die die

Sicherheit und/oder Gesundheit anderer zu betreuender und/oder anzuleitender Hunde oder gar

Mitarbeiter/Kunden gefährdet, kann die Hundeschule Stadtrandpfoten den jeweiligen Vertrag fristlos

kündigen sowie pauschalen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der

ordentlichen Kündigungsfrist verlangen.


§ 7 Haftung

Schadensersatzansprüche gegenüber der Hundeschule sind ausgeschlossen. Der Kunde stellt die

Hundeschule darüber hinaus im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die der

Hund während der Obhut in der Hundeschule verursacht, frei.

Von den vorstehenden Haftungsausschlüssen nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche wegen der

Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie

Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


§ 8 Datenspeicherung/Film- und Tonaufnahmen

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner

personenbezogenen Daten durch die Hundeschule. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die

Hundeschule während des Trainings/der Betreuung Film- und Fotoaufnahmen anfertigt und diese

gegebenenfalls veröffentlicht und zu Werbezwecken nutzt.

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