Hundetraining & Gassi-Service in Hamburg
Zwischen der Hundeschule Stadtrandpfoten, vertreten durch Sonja März, Robert-Blum-Str. 9a in 22453 Hamburg (nachfolgend „Hundeschule“) und der Kundin /dem Kunden wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Kunde/die Kundin bucht bei der Hundeschule für/mit seinem Hund eine der nachfolgenden Leistungen:
• Erstgespräch
• Anschaffungsberatung
• Einzeltraining
• Training zu zweit
• Gruppentraining/Alltagstraining/Intensivtraining
• Krimitour/Workshop/Ausflug
• Social-Walk/Themenspaziergang/Spaziergang mit Pferd
• Gassiservice/Kurzzeitbetreuung
Zu den aktuellen Konditionen.
Der Preis für die oben aufgeführten Leistungen ist bei Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu zahlen:
Sonja März, Bank: FYRST (Postbank), IBAN DE69 1001 0010 0903 1751 37; bei Dauerschuldverhältnissen
bis längstens zum dritten Werktag des Kalendermonats, in welchem die Leistung erbracht wird.
Die Umsatzsteuer in Höhe von 19% wird auf der Rechnung ausgewiesen.
§ 2 Hundetraining
Das Training wird in Form von Einzel-, Zweier- und Gruppenstunden à 60 Minuten angeboten, sofern nicht
etwas anderes vereinbart wurde. Krimitouren, Workshops, Ausflüge, Social-Walks und Themenspaziergänge
dauern - je nach Ausschreibung des entsprechenden Angebots - zwischen ein und vier Stunden. Social-
Walks in der Minigruppe oder Spaziergänge mit Pferd dauern je nach Ausschreibung 30 – 60 Minuten. Ein
Trainingserfolg wird von der Hundeschule Stadtrandpfoten nicht versprochen und hängt vor allem von den
Möglichkeiten des Hundes und der Mitarbeit des Kunden ab. Die Ausbildung richtet sich nach den
Bedürfnissen des Kunden und den körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Hundes
(insb. Rasse, Alter, Geschlecht und körperliche Voraussetzungen). Einzeltraining erfolgt, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart, an einer zwischen der Hundeschule Stadtrandpfoten und dem Kunden
abgestimmten Örtlichkeit. Für Gruppenstunden/Angebote wird der Trainingsort rechtzeitig festgelegt und
dem Kunden mitgeteilt.
§ 3 Gassiservice/Kurzzeitbetreuung
Bei Läufigkeit einer Hündin ist kein Gassiservice in der Gruppe möglich. Sollte der Kunde die Läufigkeit der
Hündin verschweigen, wird für eventuell hierdurch auftretende Folgen (wie z. B. ein ungewollter Deckakt)
seitens der Hundeschule Stadtrandpfoten gegenüber dem verschweigenden Kunden keine Haftung
übernommen und stellt der Kunde die Hundeschule von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
Wird der Hund nicht nach Ablauf der vereinbarten Zeit an dem vereinbarten Ort wieder vom Kunden oder
einem durch ihn beauftragten Dritten übernommen, wird jede angefangene Stunde, in der die Hundeschule
die Hundebetreuung aufgrund dessen fortsetzt, zusätzlich mit EUR 25,00 vergütet. Außerdem wird der Hund,
sollte er nicht innerhalb von 6 Stunden nach Betreuungsende an den Kunden oder einer von ihm bestimmten
Person übergeben werden können, dem nächstgelegenen Tierheim übergeben. Für hierdurch entstehende
Kosten hat der Kunde aufzukommen und stellt der Kunde die Hundeschule von möglichen Ansprüchen
Dritter frei.
Dem Kunden sind die Risiken der Gruppenhaltung bewusst und er ist damit einverstanden, dass die Hunde
unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden. Der Anwendung von Schleppleinen,
sofern nach Einschätzung der Hundeschule Stadtrandpfoten als Absicherung erforderlich, stimmt der Kunde
zu. Die Hundeschule sowie von ihr eingesetzte MitarbeiterInnen verfügen über eine gewerbliche
Leinenbefreiung.
Der Transport der Hunde im Kleinbus der Hundeschule Stadtrandpfoten findet in dafür vorgesehenen Boxen
statt. Im Falle des Einsatzes von Pkw werden die Hunde mit einem dafür vorgesehen Geschirr angeschnallt
bzw. bei Transport im Kofferaum durch ein Gepäcknetz vom restlichen Fahrgastraum getrennt um die
Sicherheit nach der StVO zu gewährleisten.
Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Hund entweicht und nicht auffindbar ist. Für
einen solchen Fall ist der Hund zusätzlich zu seinem implantierten Transponder-Chip vor dem
Betreuungsbeginn bei Tasso zu registrieren. Die Hundeschule wird außerdem mindestens für die Dauer der
Kurzzeitbetreuung eine Marke mit einer Telefonnummer der Hundeschule am Halsband oder Geschirr
befestigen. Verbleibt die Marke während des Vertragsverhältnisses beim Kunden, so ist sie bei Kündigung
am letzten Betreuungstag abzugeben.
Über gesundheitliche Störungen oder Eingewöhnungsschwierigkeiten, die ein Normalmaß übersteigen, wird
der Kunde durch die Hundeschule Stadtrandpfoten unverzüglich informiert. Der Kunde stellt hierfür sicher,
dass er/sie oder ein Vertreter jederzeit erreichbar ist.
Sollte sich der zu betreuende Hund während der vereinbarten Betreuungszeit verletzen oder erkranken und
hält die Hundeschule eine tierärztliche Versorgung für geboten, ist die Hundeschule bevollmächtigt, den
Hund im Auftrag des Kunden einem Tierarzt vorzustellen oder im Ernstfall an eine Tierklinik zu übergeben.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass der Hund in seinem Eigentum steht. Der Kunde bestätigt außerdem, dass der
Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf
Verlangen ist der Kunde verpflichtet einen entsprechenden Nachweis in Form einer aktuellen
Versicherungsbescheinigung/Police vorzulegen.
Der Kunde versichert, dass der Hund mindestens eine bestehende Grundimmunisierung gegen Tollwut,
Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten aufweist. Auf Verlangen der Hundeschule
Stadtrandpfoten hat der Kunde den Impfpass vorzulegen. Der Kunde sichert außerdem zu, dass noch
fehlende Impfungen oder notwendige Auffrischungen auch während des Vertragsverhältnisses termingerecht
durchgeführt werden und dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist sowie regelmäßig präventiv
gegen äußerliche Parasiten - insbesondere Zecken und Flöhe - und innerliche Parasiten - wie Würmer -
geschützt wird.
Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor dem Training/der Veranstaltung oder vor der jeweiligen
Kurzzeitbetreuung, soweit es dem Kunden bekannt ist, über chronische oder akute Krankheiten sowie
Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
Insbesondere bereits geschehene Beißvorfälle sind uneingeschränkt mitzuteilen. Die Hundeschule behält
sich vor, auch kurzfristig, einen offensichtlich kranken oder aggressiven Hund vom jeweiligen Training oder
der Kurzzeitbetreuung/Gassiservice auszuschließen.
Für alle Trainingsstunden und einmaligen Termine/Veranstaltungen gilt Leinenpflicht. Ohne ausdrückliche
Zustimmung des Trainers wird kein Hund abgeleint oder mit anderen zusammengeführt. Der Kunde hat sich
an die Anweisungen des Trainers/Mitarbeiters zu halten. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind vom
Kunden zu entfernen.
Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule Stadtrandpfoten hierüber zu informieren. Nach vorheriger
Absprache kann sie am Training, Social-Walk oder auch anderen einmaligen Veranstaltungen teilnehmen,
sofern dies nicht in der Ausschreibung des Angebots ausgeschlossen wird.
§ 5 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
Jegliche Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Leistungen und/oder Veranstaltungen jeglicher
Art der Hundeschule durch Kunden oder Dritter sind nicht gestattet.
§ 6 Terminabsage/Kündigung/Entgeldminderung
Die Anmeldung zu einem Erstgespräch, einer Einzelstunde, einem Gruppentraining sowie zu
Einzelveranstaltungen verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Eine Absage oder Verlegung eines
Einzeltermins muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt diese nicht oder zu spät, wird der volle
Preis in Rechnung gestellt. Abgesagte Gruppentermine können in der Regel nicht verlegt/nachgeholt werden
und entfallen bei Absage ersatzlos. Für geschlossene Gruppenkurse sowie Einzelveranstaltungen und
Veranstaltungen, die als Pauschalpaket angeboten werden, wird der Ausschluss zum Recht der ordentlichen
Kündigung vereinbart. Unberührt hiervon bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder
wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Bei Nichtteilnahme des Hundes am Gassi-Service/der Kurzzeitbetreuung oder Gruppentraining über die
fortlaufende Monatspauschale - gleich aus welchem Grund – Feiertage, Urlaub des Kunden, Krankheit des
Kunden, Krankheit des Hundes oder Läufigkeit erfolgt keine Rückerstattung.
Das Gruppentraining über die fortlaufende Monatspauschale sowie der Betreuungsvertrag für den
Gassiservice/die Kurzzeitbetreuung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien
unter der Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die gebuchte Monatspauschale
sichert dem Hund einen festen Platz in der an den gebuchten Tagen bestehenden Gruppe und ist ganzjährig
zu leisten. Die im Vertrag für das Gruppentraining über Monatspauschale oder den Gassi-Service/die
Kurzzeitbetreuung vereinbarten Monatspauschalen sind auf 46 Betreuungswochen/Leistungswochen
(Feiertage ausgenommen) im Jahr berechnet. Die 6 Wochen Betriebsferien werden, soweit nicht bei
Vertragsabschluss bereits bekannt, rechtzeitig bekannt gegeben.
Stellt sich heraus, dass der Kunde falsche Angaben zum Hund gemacht hat, insbesondere solche, die die
Sicherheit und/oder Gesundheit anderer zu betreuender und/oder anzuleitender Hunde oder gar
Mitarbeiter/Kunden gefährdet, kann die Hundeschule Stadtrandpfoten den jeweiligen Vertrag fristlos
kündigen sowie pauschalen Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der
ordentlichen Kündigungsfrist verlangen.
§ 7 Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber der Hundeschule sind ausgeschlossen. Der Kunde stellt die
Hundeschule darüber hinaus im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die der
Hund während der Obhut in der Hundeschule verursacht, frei.
Von den vorstehenden Haftungsausschlüssen nicht umfasst sind Schadensersatzansprüche wegen der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie
Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 8 Datenspeicherung/Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten durch die Hundeschule. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die
Hundeschule während des Trainings/der Betreuung Film- und Fotoaufnahmen anfertigt und diese
gegebenenfalls veröffentlicht und zu Werbezwecken nutzt.